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Herstellung und Inbetriebnahme

Sofern Sie bereits eine Anschlussgenehmigung von uns erhalten haben, gehen Ihnen nach Inbetriebnahme Ihres Frischwasseranschlusses folgende Unterlagen zu:

  • Vorausleistungs- bzw. Abrechnungsbescheid
  • Selbstauskunft
  • Erklärung über die Herstellung und Inbetriebnahme Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage

Diese Unterlagen sind unaufgefordert innerhalb von zwei Wochen vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückzusenden. Ihre Grundstücksentwässerungsanlage darf erst in Betrieb genommen werden, nachdem uns die oben aufgeführten Formulare zugekommen sind.

 

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Erklärung über die Herstellung und Inbetriebnahme Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage 208.65 KB