Immer wieder kommt es zu Meldungen über die Sichtung von Ratten im Verbandsgebiet des AVUS. Dabei stellt sich zunehmend die Frage, wer für die Rattenbekämpfung zuständig ist. Grundsätzlich ist zunächst der jeweilige Grundstückseigentümer verantwortlich.
Werden beispielsweise in Gärten Ratten gesichtet, müssen Grundstückseigentümer selbst Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen beauftragen. Mieter wiederum haben zunächst ihren Vermieter aufzufordern, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Auch bei Sichtung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist die jeweilige Eigentümerin, d.h. die Ortsgemeinde, Stadt oder Verbandsgemeinde zuständig. Bei Ratten, die aus dem öffentlichen Kanal kommen, ist der Abwasserzweckverband „Untere Selz“ (AVUS) zuständig. Kommen die Ratten jedoch aus der privaten Grundstücksentwässerungsanlage, ist wiederum der Eigentümer verantwortlich.
Der AVUS ist somit nicht grundsätzlich zuständig, sondern nur in seinem Teilbereich, der öffentlichen Kanalisation. Hier setzen wir eine dauerhafte Rattenbekämpfung um. Dabei werden gezielt in den Kontrollschächten sogenannte Köderschutzboxen eingesetzt. Die Boxen werden an Stellen eingebaut, an denen eine erhöhte Rattenpopulation zu erwarten ist und regelmäßig kontrolliert und bestückt. Sie sind so konstruiert, dass die Giftköder auch bei einem Rückstau des Abwassers nicht mit diesem in Berührung kommen und hierdurch in den Wasserkreislauf gelangen können. Liegen konkrete Meldungen über einen Rattenbefall in den öffentlichen Kanälen in Bereichen vor, in denen noch keine Köderschutzboxen eingebaut sind, werden diese gezielt durch den Abwasserzweckverband „Untere Selz“ eingesetzt und überprüft.
Bei Rattensichtung an öffentlichen Orten oder wenn der Verursacher ein Dritter ist, wenden Sie sich bitte an das zuständige Ordnungsamt. Letztendlich kann auch das Gesundheitsamt Maßnahmen zur Rattenbekämpfung auf Basis des Infektionsschutzgesetzes anordnen.
Ziel aller Maßnahmen ist es, die „Rattenbevölkerung“ zu begrenzen. Die Reduzierung des Nahrungsangebotes trägt ganz entscheidend dazu bei, die Entwicklung größerer Rattenpopulationen zu verhindern. Gibt es kein Futter, halten sich auch keine Ratten auf. Die Nester befinden sich meist nahe der Nahrungsquellen. Aus unseren Kanalverfilmungen ist ersichtlich, dass sich in den seltensten Fällen Nester innerhalb des öffentlichen Kanals befinden. Ratten nutzen den Kanal aber gerne als „Transportwege“ und „Straßen“.
Eine ausschließliche Bekämpfung im Bereich der öffentlichen Kanalisation, ohne Beseitigung der Ursachen, kann die Rattenpopulation nicht reduzieren. Jeder Einzelne muss hierzu etwas beitragen, wie zum Beispiel
Ein gedeckter Tisch mit hohem Energiepotential lässt die Rattenpopulation steigen und uns die Ratten vermehrt wahrnehmen. Beachten Sie deshalb bitte die genannten Punkte! Nur durch gemeinsames Handeln und wenn jeder einzelne seiner Verantwortung gerecht wird, können wir die Rattenpopulation in den Griff bekommen.
Das nachfolgende Foto zeigt einen Schacht mit grüner Köderschutzbox samt Edelstahl-Befestigungsstange.